Gutachterprobleme

Supervision bei Gutachterproblemen

Ein besonderer Anlass, bei mir Supervisionen aufzusuchen, ist bei etlichen Kollegen der Zeitpunkt, wenn sie Probleme mit den Gutachtern bei der Antragsstellung haben. Da ich die Antragsstellung unterrichte und oft von Kollegen angefragt werde, wenn sie Probleme mit Gutachtern haben, bin ich sehr vertraut mit den Fallstricken des Antrages und gebe Rückmeldung, wie der Antrag so gestellt werden kann, dass er den Anforderungen der Richtlinien und damit den Ansprüchen des Gutachters entspricht.

Hierfür kommen Kollegen entweder bei der Antragstellung zu mir in Supervision oder aber auch, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“. In dem Fall gebe ich Hilfestellung zur Fomulierung des Widerspruchs an den Obergutachter.

Ablauf

Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin, denn der Widerspruch muss schnell innerhalb von vier Wochen gestellt werden. Wohnen Sie nicht in der Nähe, können Sie mir den Antrag auch schicken und ich lese ihn. Danach gebe ich Ihnen eventuell schriftlich oder telefonisch Rückmeldung, manchmal ist auch eine ausführliche Besprechung des Falles am Telefon notwendig.

Kosten

Die Kosten der Supervision tragen Sie selbst. Bei schriftlichen Arbeiten berechne ich die Zeit, die ich benötige, Ihnen Rückmeldung zu geben. Über die Höhe der Kosten informieren Sie sich am besten persönlich telefonisch bei mir.

Fortbildungspunkte

Ich habe bei der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg die Zulassung als Supervisorin. Diese erlaubt mir nach vorheriger Anmeldung der Supervisionsstunde Ihnen Fortbildungspunkte zu vergeben. Für eine Supervisionsstunde erhalten Sie 2 Fortbildungspunkte.

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