Kosten

Kassenpatienten

Wenn Sie eine behandlungsbedürftige Symptomatik haben, dann übernimmt die Krankenkasse nach Diagnosestellung und Antragstellung die Kosten für eine Psychotherapie. Psychotherapie dient in diesem Sinne der Heilbehandlung von seelischem und manchmal auch körperlichem Leiden.

Sie haben das Recht, sich einen Therapeuten frei zu wählen. Dazu dienen die „probatorischen Sitzungen“. Hiermit können Sie einen Therapeuten kennen lernen und beide können darin feststellen, ob es „passt“, dass sie zusammenarbeiten. Sie sollten hier unbedingt nach Ihrem intuitiven Empfinden gehen, ob Sie sich gut und aufgehoben fühlen. Bei mir bedeutet das konkret, dass Sie mir nach der ersten Stunde mit zwei bis drei Tagen Abstand eine Rückmeldung geben, wie es Ihnen in der ersten Stunde mit mir gegangen ist. Die probatorischen Sitzungen werden ohne Antrag mit der Versichertenkarte bezahlt.

Kommt es dann zu der Entscheidung, dass eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist und dass Sie sie bei mir machen, muss ein Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt werden. Hierzu sind etliche Formalitäten notwendig, die wir innerhalb der Therapiestunde besprechen.

Wenn die Kasse die Therapie bewilligt hat, zahlt die Kasse die Therapie. Sie müssen nun jedes Quartal einmal Ihre Versichertenkarte einlesen lassen und am Anfang des Quartals eine Überweisung zur Psychotherapie mitbringen oder die 10 € Praxisgebühr bei mir bezahlen.

Stundenausfall

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, können Sie ihn zwei Tage vorher absagen. Zu spät abgesagte oder gar nicht abgesagte Termine stelle ich Ihnen privat in Rechnung.

Bitte lesen Sie auch zu den Risiken weiter.

Privatpatienten

Private Versicherungen zahlen in der Regel eine Psychotherapie, hier gilt ähnliches wie oben bei den Kassenpatienten. Bitte lesen Sie auch dort nach. Allerdings ist es bei jeder privaten Krankenkasse und auch bei jedem individuellen Tarif unterschiedlich, wie viel gezahlt wird und welche Anforderungen die Kasse an die Bewilligung stellen. In der Regel werden die ersten 5 probatorischen Sitzungen zum Finden eines Therapeuten von den Kassen übernommen. Sie sollten sich an Ihre Kasse wenden und sie bitten, Ihnen mitzuteilen, welchen Umfang sie an Therapie übernehmen und was hierfür benötigt wird. In jedem Fall sind Sie als Patient derjenige, der für die Begleichung meiner Rechnung verantwortlich ist.

Bitte lesen Sie auch zu den Risiken weiter. Bei Stundenausfall gilt das Gleiche wie oben.

Selbstzahler

Es gibt Gründe, die Therapie nicht über die Kasse laufen zu lassen. Das kann daran liegen, dass Sie nicht wünschen, mit psychischen Störungen „aktenkundig“ zu werden (siehe Risiken). Es kann sein, dass es sich um Probleme des psychischen Wohlbefindens handelt, die nicht krankheitswertig sind, Sie sie aber dennoch behandelt haben wollen.

Dann vereinbaren wir miteinander, in welchem Rhythmus wir uns sehen und welche Kosten auf Sie zukommen. Bei Stundenausfall gilt das Gleiche wie oben.

weiter zu: Risiken

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